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Innovativ - Richtungsweisend - Individuell

GHDC

WIR HELFEN IHNEN DABEI IHR UNTERNEHMEN DATENSCHUTZKONFORM AUSZURICHTEN


I don’t know why companies develop internal employees and then

tell them what to do.





Vertrauensbildung

zu Ihren Kunden und Partnern

Externer Datenschutzbeauftragter

Kann durch uns gestellt werden

Schulungen

Schulung und Sensibilisierung
Ihrer Mitarbeiter

Förderung in DE

Bis zu 90% förderfähige Beratung
durch akkreditierten Berater

KRITERIEN ZUR BESTELLUNG EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Ein Datenschutzbeauftragter muss gemäß §37 DSGVO und §38 BDSG n.F. bestellt werden, wenn definierte Kriterien für Ihr Unternehmen erfüllt sind.

Anzahl der Mitarbeiter

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden, wenn mindestens zwanzig Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen.
Zur Anzahl der Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.

Automatisierte Verarbeitung

Unabhängig von der Anzahl der Personen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.




 

Markt- oder Meinungsforschung

Wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeit oder genutzt werden.

 
 

 

Datenschutz und Datenschutzbeuftragter
– mit System –

In 6 Schritten zum DSGVO konformen Unternehmen

Die wichtigsten Punkte um DSGVO/GDPR konform zu werden

1

1. Verzeichnis

Erstellung des Verzeichnisis der Verarbeitungstätig-keiten

2

2. Verarbeiter

Identifizierung der internen und externen Auftragsverarbeiter

3

3. Pflichten

Festlegung der zu veröffentlichen Informations-pflichten

4

4. Richtlinien

Festlegung der Datenschutz-Richtlinien Ihres Unternehmens

5

5. KVP

Optimierung im regelmäßigen Abstand der Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen (TOMs)

6

6. Bericht

Regelmäßiger Bericht der aktuellen Situation

DSGVO/GDPR

Nicht nur Quä­le­rei

Verfügbarkeit

Erhöhen Sie die Verfügbarkeit Ihres Betriebs durch einen lückenlosen Datenschutz

Integrität

Erstellung einer konsistenten Infrastruktur Ihrer gespeicherten Daten
 

Vertraulichkeit

Vertraulichkeit Ihrer Daten, durch die Überprüfung durch einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten

Vereinheitlichung

Der DSB stellt die Vereinheitlichung von Daten- und Prozessstrukturen sicher

Einsparungen

Erhöhen Sie die Verfügbarkeit Ihres Betriebs durch einen lückenlosen Datenschutz

Risikominimierung

Transparenz durch Dokumentation
Risikomanagement und Absicherung

Leistungspakete für Unternehmen

Benennung als Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Audit
Anpassung der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite
Technische Untersuchung Ihrer Webseite auf DSGVO-relevante Fehler
Vorschläge für die Umsetzung von technisch-organisatorischen Maßnahmen
Bei Bedarf: Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA)
Mitarbeiter Schulungen & Datengeheimnisverpflichtung
Jährliche Tätigkeitsberichte an die Geschäftsführung


Präsentationen und Schulungen

Internationaler
Konzern-Datenschutz

Datenschutz für Ärzte & Anwälte

Kirchlicher Datenschutz
Aufgaben und Pflichten

Aufgaben und Pflichten in idealer Kombination

Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind in der DSGVO klar definiert.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.


Hierzu zählt:
Prozesse der Datenverarbeitung transparent gestalten
Analyse von Arbeitsabläufen und technischen Geräten
Hinwirken auf und Prüfen der Einhaltung von Richtlinien, inkl. Dokumentation des Zustandes
Beratung der Verantwortlichen bei der Überprüfung neu geplanter Arbeitsabläufe
Organisation von Schulungen, um Mitarbeiter mit den Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu und anderen Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen
Prüfen der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit von Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten
Arbeit nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Repräsentieren des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz

Was passiert wenn …?

Risiken

Wenn Ihr Unternehmen die genannten Kriterien erfüllt, können Sie nicht auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten. Kommen Sie allerdings der Bestellpflicht und den Anforderungen, die die Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellen, nicht nach, kann dies zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern führen.
Heutzutage kann dies – vor allem durch blitzschnelle Verbreitung von Meldungen – noch weitaus größere Kreise ziehen:

VERTRAUEN

Negative Berichterstattung führt zum Verlust des Kundenvertrauens.

COMPLIANCE

Die Aufrechterhaltung von Compliance- und ISO-Zertifizierungen kann nicht gewährleistet werden.

PERSÖNLICHE HAFTUNG
DER GESCHÄFTSFÜHRER

Sie müssen sich persönlich mit der Aufsichtsbehörde auseinandersetzen.

SANKTIONEN

Das Unternehmen wird bei Verstößen zur Zahlung von drastischen Bußgeldern aufgefordert.

LÖSUNG

Externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen greifen auf die externe Datenschutzberatung zurück, da dies einige Vorteile ggü. intern abgestellten Ressourcen hat.

VERLÄSSLICH

Der Einsatz ist aufgrund des definierten Zeitbudgets klar zu kalkulieren.

EFFIZIENT

Keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen Personals.

DURCHSETZUNGSFÄHIG

Höhere Akzeptanz für evtl. nötige Anpassungen bei Mitarbeitern.
Die Umsetzungsvorschläge eines externen Beraters kommen i.d.R. schneller und mit geringerem Aufwand für erforderliche Maßnahmen zum Ziel.

ZERTIFIZIERT

Stets aktuelles Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildungen – auch zu Spezialthemen, wie beispielsweise der ePrivacy-Verordnung sowie langjährige Praxiserfahrung in unterschiedlichen Unternehmen und Industrien.

Links

Weiterführende Informationen von Interesse